Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Grundlage für alle Angebote und Aufträge mit inländischen und ausländischen Kunden ist österreichisches Recht, wobei ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen maßgebend sind. Unsere Angebote sind stets freibleibend, erteilte Aufträge, an die der Besteller 4 Wochen gebunden ist, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörung oder Rohstoffmangel im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzugeben und ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht des Käufers bestehen nicht. Der Eintritt unvorhergesehener Hindernisse verlängert eine Lieferfrist stets angemessen. Lieferungsfristen und -termine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand unser Lager verlassen hat bzw. seine Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, wobei Mehr- oder Minderbelieferungen bis zu 10% vorbehalten bleiben. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Konstruktionsänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Export ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Wir können vom Vertrag zurücktreten oder trotz der vereinbarten Zahlungsbedingungen Zahlung vor Lieferung verlangen, wenn eine nach unserer Überzeugung ungünstige Kreditauskunft über den Besteller erteilt wird.
2. Preise
Die Preise gelten alle ab Lager des Auftragnehmers und sind freibleibend. Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die am Lieferungstag gültigen Preise gelten bei einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung als vereinbart, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten kann. Zahlungsverzug jeder Art und Insolvenzverfahren lassen alle abgesetzten Rabatte und Nachlässe in Wegfall kommen.
3. Versand- und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets - auch bei Frankolieferungen - auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, wobei die Gefahr mit der Übergabe des Lieferungsgegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer und auch beim Transport mit unseren Fahrzeugen spätestens beim Verlassen unseres Lagers auf den Besteller übergeht. Wenn nichts besonderes vorgeschrieben ist, bestimmen wir die Versandart nach eigenem Ermessen. Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation stehen unsere Lieferfristen und Liefertermine unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Lieferanten.
4. Zahlung
Die Zahlung des Kaufpreises muss, falls nicht anders schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgen. Auf Bankeinzugsermächtigung (jederzeit widerrufbar), Barzahlung und Vorauszahlung gewähren wir 2% Skonto. Verspätete Zahlungen berechtigen uns vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Lombardsatz oder eine Vertragsstrafe von 1% je Monat zu verlangen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, wenn noch unbezahlte Rechnungen aus früheren Lieferungen offenstehen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungsgegenständen bis zu völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen vor. Bei lfd. Rechnungen dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen an den Besteller um mehr als 25% des Vorbehaltsgutes, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte sind unverzüglich unter Verfügung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im Regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten in voller Höhe bis zu Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Auf Aufforderung wird er uns Namen und Anschriften der Abnehmer angeben und die jeweilige Forderung genau beziffern. Wir können verlangen, daß der Besteller die Abtretung dem Kunden anzeigt. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten können wir die sofortige Herausgabe aller noch nicht verkauften Waren verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstellen. Die Zurücknahme von Waren erfolgt zu dem in freihändigem Verkauf erzielten Erlös, höchstens jedoch vom Lieferpreis. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben vorbehalten. Wir können jederzeit Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten verlangen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers, die von uns bestritten werden, ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Wir liefern nur Ware, die unserem Angebot entspricht, sofern nicht andere Bedingungen bei der Auftragserteilung vereinbart worden sind. Der Besteller muss gelieferte Gegenstände unverzüglich nach der Ankunft auf äußere Mängel und Fehlmengen untersuchen. Diese müssen binnen 8 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich unter Angabe von Auftrags- und Lieferungsnummer angezeigt werden. Geschieht das nicht, bestehen keine Ansprüche des Bestellers. Bei berechtigten Mängelrügen nehmen wir die Ware nach unserer Wahl entweder zur Gutschrift des berechneten Betrages zurück oder wir liefern in angemessener Frist Ersatz, wobei wir auch berechtigt sind, statt dieser Möglichkeit dem Besteller eine Gutschrift in Höhe des Minderwertes zu erteilen. Weitere Ansprüche des Bestellers, die aus Mängeln hergeleitet werden, insbesondere Ersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zulässig. Für eine etwa nichtige Bedingung tritt eine zulässige Regelung ein, durch die der mit der richtigen Bestimmung erstrebte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht wird.
7. Abrufe
Für Abrufaufträge gewähren wir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine Frist von 6 Monaten vom Tage der Bestellung an. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir wahlweise berechtigt, entweder die Ware zu liefern und in Rechnung zu stellen, oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Rücksendungen
Rücksendungen seitens des Bestellers an uns, bei denen uns kein Verschulden trifft, werden nur angenommen, wenn hierüber vorher eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Transportkosten hat in diesem Fall der Käufer zu tragen. In diesem Fall erfolgt die Gutschrift der zurückgegebenen Ware unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr.
9. Nebenpflichten
Nach bestem Wissen werden von uns vor und nach Vertragsabschluß Vorschläge und Beratungen erteilt sowie vertragliche Nebenverpflichtungen ausgeführt, jedoch ist dafür sowie für etwaige Unterlassung unsere Haftung ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus der Geschäftsverbindung mit uns ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere auch für alle Zahlungen, ist der Sitz der Firma baytronic HandelsgmbH für beide Vertragsteile Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Klagen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist für beide Vertragsteile ebenfalls der Sitz der Firma baytronic GmbH. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand, auch wenn dieser im Ausland liegt, zu verklagen. Vorstehendes gilt auch gegenüber all denjenigen, die für die Verpflichtungen des Käufers haften. Zahlungen an unsere Vertreter und Beauftragte sind nur wirksam, wenn diese schriftliche Inkassovollmacht vorlegen. Sollten einzelne dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam werden oder sein, so bleibt davon der Auftrag unberührt. Die übrigen Bestimmungen bleiben selbständig bestehen.